§ 1 Ermächtigungsgrundlage
Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Beitragspflicht
Jedes Vereinsmitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
§ 3 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein
Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.
§ 4 Höhe des Beitrags
Die Mitglieder haben folgenden Beitrag zu zahlen: 20 EUR / Monat
§ 5 Fälligkeit des Beitrags, Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind zum Ersten eines Monats fällig und werden per SEPALastschriftverfahren eingezogen.
§ 6 Mitteilungspflichten
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand Änderungen insbesondere der Bankverbindung und der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Beitragsrückstand / Zurückgewiesene Lastschriften
(1) Wird eine berechtigte Lastschrift zurück gebucht (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos, neuer Bankverbindung etc.), ist der Verein berechtigt, dem Mitglied die dadurch entstehenden Kosten (z.Zt. 3 EUR pro Rückbuchung) in Rechnung zu stellen, zusätzlich kann für den erhöhten Aufwand eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR erhoben werden.
(2) Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
§ 8 Soziale Härtefälle
Der Vorstand kann auf Antrag Beitragserleichterungen gewähren.
§ 9 Änderungen der Beitragsordnung
(1) Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
(2) Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.05.2023 in Kraft